Namensänderung nach der Hochzeit – Checkliste, Fristen und Gedanken
Einleitung
Kommen wir zu einem weiteren Schritt und einer Veränderung, die direkt mit der Hochzeit verbunden wird: Die Namensänderung nach der Hochzeit von mindestens einem von Euch. Doch welcher Name wird es nach der Eheschließung? Und müsst Ihr überhaupt einen Namen ändern oder könnt Ihr Euren eigenen Familiennamen behalten? Hier gibt es verschiedene Optionen, die Euch vielleicht gar nicht so präsent sind. Nach der Verlobung gab es schon die ersten Fragen rund um: „Wie heißt Du denn dann später?“ und die Frage konnte nur mit: „Den Familiennamen überlegen wir noch.“ Beantwortet werden? Um hier ein bisschen auszuhelfen und Euch die Entscheidung leichter zu machen, findet Ihr die Fakten rund um den Namenswechsel und den gemeinsamen Familiennamen hier einmal erläutert. Weiter unten findet Ihr dann noch eine Checkliste, wer über die Namensänderung informiert werden sollte. Aber alles Schritt für Schritt.
„Es wird die Frage aufkommen, wo überall der neue Name geändert werden muss und wohin Ihr vielleicht sogar eine Kopie oder einen Beleg hinschicken müsst. Aber die generelle Frage lautet eher: Welcher Ehename soll es werden, bevor Ihr die Behördengänge antretet?“
Dominik – Hochzeitsfotograf
Verbundene Kosten
Wie fast allem bei der Hochzeit, kommt Ihr auch bei dem Namenswechsel nicht um Kosten herum. Damit habt Ihr wahrscheinlich schon gerechnet. Aber wie hoch sind die Kosten für einen Namenswechsel auf dem Standesamt wirklich?
Hier mal einmal aufatmen, denn die Kosten sind im Verhältnis zu den anderen sehr gering. Wenn Ihr Euch um die Änderung der Personalausweises kümmert, sind auf dem Bürgeramt nur etwa 20 Euro zu bezahlen. Wenig oder? Eine Änderung des Namens aus anderen Gründen kann im Vergleich mehrere Hundert Euro kosten.
Dieser Schritt ist somit schnell und günstig erledigt. Die folgenden Aktionen sind die, die durchaus mehr Zeit und Nerven kosten. Denn dann kommt die Frage auf, wo überall der neue Name geändert werden muss und wohin Ihr vielleicht sogar eine Kopie oder einen Beleg hinschicken müsst. Aber die generelle Frage lautet eher: Welcher Ehename soll es werden, bevor Ihr die Behördengänge antretet?
Qual der Wahl – Namensänderung nach Hochzeit
Wie eben schon angedeutet, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Namensänderung. Zum einen die klassische Namensannahme des Partners beim Standesamt (meistens den Namen des Mannes), zum anderen die Kombination der Ehenamen und schließlich auch noch absolut keine Änderung beim Familienname – jeder Ehepartner behält seinen eigenen Namen. Welche Gründe es für die jeweilige Namensänderung zur Hochzeit gibt, ist sehr verschieden. Hier findet Ihr zu allen drei Möglichkeiten und Gedanken, die Euch bei einer Entscheidung nach der Trauung unterstützen könnten:
Gemeinsamen Namen beantragen
Tradition und Romantik. Das verbindet man mit einem gemeinsamen Namen nach der Hochzeit. Diese Namenübernahme zeigt die Zusammengehörigkeit mit dem Partner; dass eine Liebe, eine Verbindung, eine Familie entstanden ist. Das ist wohl auch zugleich der häufigste Grund, warum meine Paare den Namen im Personalausweis oder Reisepass ändern lassen und den Namen annehmen.
Bei dieser klassischen Variante des Namenswechsels ist es egal, welcher Ehegatte seinen Namen weitergibt. Hier können verschiedene Faktoren einen Einfluss haben. Sei es die Familie, zu der mehr Kontakt besteht, die Namenslänge, der Klang von Vor- und Nachname, in Kombination oder auch die Möglichkeit einen Frau Müller und Herr Meier, Müller, Schulze, Schmidt Nachname auszutauschen. Sollte einer von Euch ein Problem mit seinem Nachnamen haben, kann der Tag der Hochzeit eine praktische Option sein, diesen loszuwerden. Die Namensänderung mit der Hochzeit zu kombinieren ist übrigens auch die kostengünstige Gelegenheit dazu.
Wählt die Version, womit Ihr beide gut zurechtkommt. Dazu sagt Euch am besten gegenseitig die Nachnamen vor und schreibt diese auch auf. So bekommt Ihr das Gefühl für den späteren Klang Eurer Namensänderung. Auch eine neue Unterschrift kann im Vorfeld eingeübt werden. Hier besteht die Möglichkeit einen völlig neuen Unterschriften-Stil zu entwickeln. Was auf dem ersten Blick so simpel klingt, ist auch eine Gewöhnungssache – denn bis dato habt Ihr beide sehr lange mit Eurem eigenen Namen unterschrieben. Macht dazu am besten eine Liste mit verschiedenen Unterschriften und wählt die schönste für Euch aus.
„Die Namensänderung nach der Eheschließung ist ohne Frist. Das bedeutet, dass Ihr nach Wochen, Monaten oder auch Jahren immer noch die Möglichkeit zur Änderung habt.“
Dominik – Hochzeitsfotograf
Doppelname beantragen
Einer von Euch beiden oder sogar Ihr beide seid nicht bereit, den Namen nach der Eheschließung abzugeben? Kein Problem, dafür gibt es ja die Doppelnamen. Die sind inzwischen überall zu finden und zeigen auch Eure Zusammengehörigkeit. Hier könnt Ihr Euch aussuchen, in welcher Reihenfolge die Namen kombiniert werden sollen. Ihr solltet auch immer einen Blick auf die Länge des Doppelnamens werfen – am besten vor der Namensänderung und damit vor der Heirat. Denn wenn dieser zu lang ist, kann es in Formularen durchaus mal eng werde, alle Buchstaben reinzuquetschen. Habt das ein bisschen im Hinterkopf. Ihr erspart Euch dadurch einige Mühen im Namensrecht bzw. auch finanzielle Kosten.
Ein weiterer Faktor muss bei dem Thema Doppelnamen berücksichtigt werden: Denn wenn Ihr Kinder bekommt, kann der Doppelname nicht weitergegeben werden. Hier hat Deutschland die Handbremse gezogen und es verboten – trotz Bescheinigung. Jetzt fragt Ihr Euch warum das verboten ist? Es geht nur darum, dass eine Person mit Doppelnamen nicht eine andere Person mit einem Doppelnamen heiraten soll. So würden die Namen sonst unendlich lang werden. Bei Kindern müsstet Ihr Euch dementsprechend für eine Variante entscheiden, damit die Namensänderung des Kindes auch rechtswirksam gilt.
Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Die Adoption. Dabei ist es möglich, dass gemeinsame Kinder den Geburtsnamen behalten können und dann mit einem Bindestrich Euer gewählter Name angehängt wird.
Keine Änderung – Namen behalten
Wie Ihr merkt… wenn es um den Namen geht, kann man auch ins Grübeln geraten. Eine einfache und stressfreie Lösung gibt es noch. Ihr belasst alles beim Alten und jeder behält seinen Namen. Mit dieser Wahl spart Ihr Euch den ganzen Änderungsstress. Sei es bei den Mailadressen, den Personalien, oder auch am Briefkasten.
Das der Name geändert wird, ist eine alte Tradition, aber Traditionen können auch gebrochen werden. Traut Euch! 😉 Ihr wisst, dass Ihr zusammengehört und das müsst Ihr Euch nicht mit einem gemeinsamen Namen beweisen.
Wundert Euch aber nicht, wenn Ihr dann das eine oder andere Mal mit dem Namen Eures Partners angesprochen werdet. Bei manchen Menschen kommt die Info häufig nicht an und es wird eine gewisse Namenswahl angenommen. Das kann passieren, aber Ihr könnt das korrigieren oder Ihr lasst es.
Stichtage?
Selbst wenn Ihr bis zur Hochzeit noch keine Entscheidung getroffen habt, ist es auch nach der Hochzeit kein Problem eine beglaubigte Änderung vorzunehmen. Da spielt Deutschland ausnahmsweise einmal mit und macht es nicht unnötig kompliziert. Die Namensänderung nach der Eheschließung ist ohne Frist. Das bedeutet, dass Ihr nach Wochen, Monaten oder auch Jahren immer noch die Möglichkeit zur Änderung habt. Dafür muss dann nur die entsprechende Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde beim Bürgeramt vorgelegt werden. Dies könnt ihr zum Beispiel auch schön zu einem Hochzeitstag machen, dann haltet Ihr diesen Tag weiter in Ehren.
Fristen für die Namensänderung nach der Hochzeit
Die Namensänderung nach Hochzeit hat in Deutschland eine bestimmte Frist. Laut dem deutschen Personenstandsgesetz müssen Ehepaare innerhalb von drei Monaten nach der Hochzeit ihren Namen ändern lassen. Diese Frist dient dazu, dass die Behörden ausreichend Zeit haben, die entsprechenden Dokumente und Urkunden anzupassen. Die Namensänderung kann entweder durch eine gemeinsame Erklärung beim Standesamt oder durch eine notarielle Urkunde erfolgen. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da eine verspätete Namensänderung zu Komplikationen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten und anderen rechtlichen Angelegenheiten führen kann.
Checkliste für die Namensänderung
Ihr habt Euch für Möglichkeit 1 oder 2 entschieden und mindestens einer von Euch wagt eine Namensänderung nach der Heirat? Dann kommt einiges auf Euch zu. Ihr müsst bei verschiedensten Orten diese Namensänderung angeben, Bescheid geben und über Eure Namensänderung das zuständige Standesamt informieren. Damit Ihr hier nicht den Überblick verliert, findet Ihr hier eine kleine Checkliste zur Namensänderung, die Ihr entspannt abhaken könnt, wenn ein Thema erledigt ist.
Kleiner Hinweis: Die Auflistung der Themen entspricht nicht der Wichtigkeit und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Schaut Euch auch gerne nach einem Musterbrief für die Namensänderung im Internet um und gebt damit Eure eigene Erklärung gegenüber entsprechenden Behörden, Dienstleistern, Eurem Arbeitgebern etc. ab.
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Daneben solltet Ihr natürlich nicht vergessen, gewisse Ausweise wie zum Parken, Bahnfahren, Organspenden, für die Bibliothek, den Verein oder auch den Brillenpass, an den neuen Familiennamen anpassen zu lassen.
Wie Ihr merkt, das Thema rund um den Namenswechsel ist umfangreicher als man zuerst denkt. Aber keine Panik, das schafft man nach der ganzen Hochzeitsvorbereitung auch noch! Einige Voranmeldungen und Terminreservierungen bei Ämter und Behörden könnt Ihr beispielsweise unkompliziert und bequem von zuhause aus erledigen – und das bereits vor der Eheschließung.